Rechtsanwältin Elke Springer
Anwaltskanzlei in der Berliner City
Steuerrecht
Zu unseren Mandanten gehören Grundstücks- und Immobilieneigentümer, kleinere Bauträger und Baufirmen, kleinere Hotel- und Pensionseigentümer oder –betreiber, selbständig tätige Berufsgruppen und Privatpersonen. Die steuerrechtliche Beratung landwirtschaftlicher Betriebe gehört zu unseren Schwerpunkten.
Wir beraten und betreuen Sie aber auch gern bei allen steuerrechtlichen Fragen. Ihre Buchführung kann von unseren fachlich ausgebildeten Steuerfachgehilfen über- nommen werden. Selbstverständlich erstellen wir Ihre Bilanzen und Steuerer- klärungen.
Bei einem Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt führen wir für Sie das Verfahren vor dem Finanzgericht. Wir verteidigen Sie auch in einem Steuerstraf- verfahren.
Wenn Steuern nicht rechtzeitig gezahlt werden können, sollten mit dem Finanzamt Besprechungen stattfinden, um Vollstreckungen zu vermeiden. Hier einen Rechtsbei- stand einzuschalten, um mit der Vollstreckungsstelle eine tragbare Lösung zu finden, ist immer sinnvoll.
Oftmals sind in der Gestaltung von Verträgen steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Viele Verträge oder Geschäfte werden nur aus steuerlichen Gründen abgeschlossen. Es hat sich in der Praxis bewährt, wenn diesen Verträgen oder Geschäften eine steuerrechtliche Beratung vorausging.