Rechtsanwältin Elke Springer
Anwaltskanzlei in der Berliner City
Arbeitsrecht
Wir beraten unsere Mandanten umfassend im arbeitsrechtlichen Bereich zu Fragen des Zustandekommens, der Durchführung und der Beendigung von Arbeits-verhältnissen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, von Kündigungen bis hin zu Prozessvertretungen.
Im Arbeitsverhältnis treten häufig Probleme auf, die in den verschiedenen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern liegen.
Konflikte entstehen oftmals aus Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten, aber auch der berechtigten Forderungen der anderen Partei.
Eine rechtzeitige arbeitsrechtliche Beratung ist sinnvoll, weil sie verhindert, dass falsche Vorstellungen der Parteien über das Arbeitsverhältnis zu unnötigen Prozessen führen. Gerade im Bereich der tariflichen Regelungen treten nicht selten erhebliche Wissenslücken auf, die zu unangenehmen und überraschenden Ergebnissen in Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen.
Bei Kündigungen gibt es eine Vielzahl von Formalien und Fristen zu beachten, die nicht immer eingehalten werden und erhebliche Nachteile mit sich bringen können.
Da beim Arbeitsgericht jede Partei der I. Instanz ihre Kosten selbst zu tragen hat, egal ob sie den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, sollte stets vor Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens das Prozessrisiko geklärt werden.