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Die baubegleitende Rechtsberatung zur Prozessvermeidung und die Projektentwicklung stehen im Mittelpunkt der privaten baurechtlichen Tätigkeit. Weitere beratende Gebiete sind die Vertragsgestaltung bis hin zum Vertragsabschluss, baubegleitende Rechtsberatung sowie der Bauprozess.
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Im öffentlichen Baurecht liegt der Schwerpunkt der Beratung bei der Projektentwicklung, insbesondere der Bauzeitplanung und Planfeststellung, Beantragung und Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, rechtliche Begleitung von Erschließungs- und sonstigen städtebaulichen Verträgen.
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