BAURECHT

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Die baubegleitende Rechtsberatung zur Prozessvermeidung und die Projektentwicklung stehen im Mittelpunkt der privaten baurechtlichen Tätigkeit. Weitere beratende Gebiete sind die Vertragsgestaltung bis hin zum Vertragsabschluss, baubegleitende Rechtsberatung sowie der Bauprozess.
Im öffentlichen Baurecht liegt der Schwerpunkt der Beratung bei der Projektentwicklung, insbesondere der Bauzeitplanung und Planfeststellung, Beantragung und Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, rechtliche Begleitung von Erschließungs- und sonstigen städtebaulichen Verträgen.

 

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